Jedes Jahr machen die DGB-Frauen wieder auf den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) aufmerksam. Aus diesem Anlass findet die Fahnenhissung am Landtag in Potsdam statt. Auch unsere Geschäftsführerin des DGB Westbrandenburg Hella Hesselmann war stellvertretend für den Frauenpolitischen Rat Brandenburg mit dabei. "Jede dritte Frau muss in ihrem Leben Gewalt erfahren und sie macht leider auch in der Arbeitswelt kein Halt. Das Gesetz ist verabschiedet, doch jetzt muss es auch in der Praxis ankommen" so Hesselmann.
Es war ein Meilenstein, als 2019 die ILO-Mitgliedstaaten das Abkommen C190 vereinbart haben, nach dem Jede und Jeder das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung hat. Dafür hatte die internationale Gewerkschaftsbewegung viele Jahre beharrlich gekämpft. Seither setzen sich der DGB und die Gewerkschaften für die Umsetzung auf nationaler Ebene ein. Im Juni 2023 übergab Arbeitsminister Heil die Ratifizierungsurkunde zum Übereinkommen 190 zur Beseitigung von Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt an ILO-Generalsekretär Houngbo. Damit ist der Ratifizierungsprozess in Deutschland vollzogen. Das ist ein großer Erfolg für den DGB und die Gewerkschaften. In Deutschland wird das Übereinkommen mit dem „Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ umgesetzt. Doch es muss auch in der Praxis ankommen.
Wer A sagt, muss auch B sagen: Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen für eine Arbeitswelt frei von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu ergreifen! Nach der Ratifizierung muss die Umsetzung starten. Deshalb liegt der Fokus der DGB-Aktionen in diesem Jahr unter dem Motto „Wer A sagt, muss auch B sagen!“ auf der Umsetzung des ILO-Übereinkommens 190 „Gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“ in Deutschland.
Die sieben Kernforderungen des DGB an die Bundesregierung dazu sind in diesem Forderungspapier zusammengefasst.
DER DGB FORDERT DIE BUNDESREGIERUNG AUF,
* die ILO-Konvention 190 zügig in nationales Recht umzusetzen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen einzuleiten;
* Das Thema "Gewalt und sexuelle Belästigung" stärker in den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu integrieren, in dem das Arbeitsschutzgesetz ergänzt wird und Arbeitgeber*innen verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen;
* die Rechte der Beschäftigten im Betriebsverfassungs- und im Bundespersonalvertretungsgesetz zu stärken, indem Betriebsrat, Personalrat und Arbeitgeber*innen in ihrer Rolle als Sozialpartner*innen verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen;
* das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um eine Definition von Gewalt und sexueller Belästigung zu ergänzen sowie Verbots- und Sanktionsnormen zu verankern, insbesondere gegen Arbeitgeber*innen, die keine betriebliche Beschwerdestelle installieren;
* Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und andere bewährte Hilfeeinrichtungen (z. B. das Hilfetelefon) bedarfsgerecht auszubauen, finanziell zu unterstützen und bekannter zu machen. Dabei sind auch Angebote für queere Menschen vorzusehen;
* über das BMFSFJ eine Kampagne zu organisieren, die in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Ämtern, Schulen und Krankenhäusern, sexuelle Belästigung und Gewalt sowie Sexismus thematisiert, um zu sensibilisieren und präventiv gegen Gewalt in die Gesellschaft hineinzuwirken;
* eine Studie in Auftrag zu geben, die untersucht, welche Strukturen sexuelle Belästigung und Gewalt begünstigen, und daraus entsprechende Handlungsempfehlungen zur Prävention abzuleiten.
Diese Forderungen resultieren aus dem Beschluss B 022 des letzten DGB-Bundeskongresses 2022: „Sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz in Arbeitsschutz integrieren!“.