Die Arbeitgebervertreter in der Brandenburger Mindestlohn-Kommission haben heute eine seit mehr als zwei Jahren überfällige substanzielle Anhebung des Brandenburger Vergabemindestlohns blockiert. Entsprechend gab es heute keine Empfehlung der Kommission. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften appellieren an die Landesregierung, jetzt zügig ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und den Vergabemindestlohn noch in diesem Jahr auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten 15 Euro anzuheben.
„Die Landesregierung ist an nicht an Vorschläge der Kommission gebunden, sondern an das Gesetz. Den Vergabemindestlohn jetzt zeitnah auf mindestens 15 Euro anzuheben, ist eine wichtige und auch laut Vergabegesetz seit mehr als zwei Jahren überfällige Entscheidung“, kommentiert Katja Karger, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Karger stellt klar: „Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie jetzt zügig die entsprechende Gesetzesänderung ins parlamentarische Verfahren bringt, und appellieren an alle Abgeordneten und Regierungsmitglieder, dass sie sich der Verantwortung des Staates bei der Auftragsvergabe bewusst werden: Öffentliches Geld darf es nur für Gute Arbeit geben.“
Der gesetzliche Mindestlohn ist die allerunterste Haltelinie. Dass der Vergabemindestlohn darüber liegt, drückt die Verantwortung der Öffentlichen Hand aus, gegen Lohndumping und Armutslöhne vorzugehen. Als große Auftraggeberin kann sie soziale Standards setzen, die über ihren eigenen Bereich hinaus ausstrahlen. Die Beschäftigten in Brandenburg haben insbesondere im Mindestlohnbereich in den vergangenen Jahren schmerzhafte Einkommenseinbußen erlitten, während die Wirtschaft Rekordwachstum verzeichnet.
Hintergrund:
Der Vergabemindestlohn ist ein Mindeststundenentgelt, das Unternehmen zahlen müssen, wenn sie öffentliche Aufträge für das Land Brandenburg ausführen.
Das Brandenburger Vergabegesetz (BbgVergG) verpflichtet die Landesregierung, den Vergabemindestlohn regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, zu überprüfen und an die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzugleichen. Dieser Verpflichtung kommt sie seit nunmehr über zwei Jahren nicht nach: Die letzte Anpassung auf 13 Euro erfolgte im Mai 2021. Seitdem haben die Brandenburger Beschäftigten deutliche Kaufkraftverluste erlebt, während die Wirtschaft deutlich gewachsen ist.
Die Gewerkschaften appellieren daher an die Landesregierung und die Landtagsabgeordneten, sehr zeitnah einen Vergabe-Mindestlohn von 15 Euro zu beschließen.