Min­dest­lohn: Hun­dert­tau­sen­de in Ber­lin und Bran­den­burg wür­den von Er­hö­hung pro­fi­tie­ren

Jährlicher Kaufkraftzuwachs 218 Millionen für Berlin, 135 Millionen für Brandenburg

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Der DGB Berlin-Brandenburg hofft auf eine spürbare Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Davon würden in Berlin und Brandenburg hunderttausende Beschäftigte profitieren.  Eine signifikante Anhebung wäre ein wichtiger Schritt gegen Armutslöhne und trüge dazu bei, der Zielmarke der europäischen Mindestlohnrichtlinie näher zu kommen.  

Hunderttausende profitieren – Kaufkraft steigt 

Von einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro würden laut einer aktuellen Analyse des Pestel-Instituts rund 380.000 Beschäftigte in Berlin und gut 230.000 in Brandenburg direkt profitieren. Für Berlin ergibt sich daraus ein jährlicher Kaufkraftzuwachs von rund 218 Millionen Euro, in Brandenburg von knapp 135 Millionen Euro. Das stärkt nicht nur private Haushalte, sondern bringt auch höhere Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge und stärkt die Wirtschaft in der Region. „Das Geld kommt nicht auf Sparbücher, sondern in die Läden, zu Handwerk, Dienstleistern und Gastronomie – ein echter Konjunkturimpuls von unten“, so Karger weiter. 

Brandenburg: Landesregierung muss handeln 

Besondere Kritik richtet der DGB an die Brandenburger Landesregierung. Der Vergabemindestlohn liegt dort seit zwei Jahren bei nur 13 Euro, obwohl eine gesetzlich vorgesehene Anpassung überfällig ist. Zudem wurden die Vergabeschwellenwerte stark angehoben. Viele öffentliche Aufträge können nun ohne Bindung an den Brandenburger Vergabemindestlohn direkt vergeben werden – zum Nachteil der betroffenen Beschäftigten.

„Wer so handelt, entwertet Tarifverträge und ermöglicht Lohndumping mit Steuergeld – das ist inakzeptabel“, so Karger. „Das Land muss jetzt zügig den vergabespezifischen Mindestlohn deutlich erhöhen, wirksam absichern und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Tariftreueklausel im Vergaberecht umsetzen – für Land und Kommunen.“  

Eine deutliche Absage erteilt Karger Bestrebungen, den Mindestlohn durch weitere Ausnahmen aufzuweichen – etwa für Saisonarbeitskräfte. „Würde kennt keine Ausnahmen – schon gar nicht gegenüber besonders verletzlichen Beschäftigten wie den Saisonkräften“, stellt Karger klar: „Sie arbeiten extrem hart unter oft sehr schlechten Bedingungen. Viele von ihnen kommen aus dem Ausland und haben es ohnehin schon nicht leicht, ihre Rechte einzufordern und durchzusetzen. Ihnen jetzt auch noch die unterste Haltelinie beim Lohn abzusprechen, ist mehr als schäbig. Mit uns gibt es keine Zwei-Klassen-Belegschaften!“  

Berlin: Mindestentgelte in der Vergabe müssen deutlich über Mindestlohn liegen 

In Berlin hat die Landesregierung nach ihrer Klausur am vergangenen Wochenende angekündigt, nach der Sommerpause ein Gesetz zur Kopplung des Landes- und Vergabemindestlohns an den gesetzlichen Mindestlohn einzubringen. „Gut, dass es an dieser Stelle wenigstens keinen Stillstand gibt“, erklärt Karger und ergänzt: „Wir wissen, dass Mindestlohnerhöhungen nie Selbstläufer sind und man in Koalitionen immer auf Kompromisse angewiesen ist. Dennoch sei hier darauf hingewiesen: Landes- und Vergabemindestlöhne sind Ausdruck der besonderen Verantwortung, die die öffentliche Hand für Gute Arbeit hat. Deshalb fordern wir Gewerkschaften die Kopplung dieser beiden Mindestentgelte vielmehr an die Tarifverträge des öffentlichen Diensts als an die allerunterste Haltelinie, den gesetzlichen Mindestlohn.“ Gleichzeitig warnt Karger vor Bestrebungen, auch in Berlin die Vergabeschwellenwerte zu erhöhen: „Was in Brandenburg schiefläuft, darf sich in Berlin nicht wiederholen.“

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